Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Erdbestattung im eigenen Garten erlaubt – in der Regel bei Kleintieren wie Katzen oder Kaninchen. Das Grundstück muss sich in Ihrem Eigentum befinden (nicht gepachtet), das Tier darf keine meldepflichtige Krankheit gehabt haben, und das Grab sollte mindestens 50 cm tief und fern von öffentlichen Wegen oder Wasserquellen liegen. Die Regelungen können sich regional unterscheiden – ein kurzer Anruf bei Ihrer Gemeinde bringt hier Klarheit.
